Unsere Bedingungen
Reiseinsolvenzversicherung und Information über die Zahlungsmodalitäten gemäß Reisebürosicherungsverordnung (RSV)
Veranstalter: Anabasis Reisen Gesellschaft m.b.H., Eintragungsnummer 1998/0021 im Veranstalterverzeichnis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend. Gemäß der Reisebürosicherungsverordnung (RSV) sind Kundengelder bei Pauschalreisen des Veranstalters Anabasis Reisen Gesellschaft m.b.H. unter folgenden Voraussetzungen abgesichert: Die Anzahlung erfolgt frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise und beträgt maximal 10% des Reisepreises. Die Restzahlung erfolgt frühestens 20 Tage vor Reiseantritt - Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an den Reisenden. Darüber hinausgehende oder vorzeitig geleistete Anzahlungen bzw. Restzahlungen dürfen nicht gefordert werden. Anzahlungen bzw. Restzahlungen sind nur in dem Umfang abgesichert, in dem der Reiseveranstalter zu deren Entgegennahme berechtigt ist. Die Absicherungssumme wird vorrangig zur Befriedigung von vorschriftsmäßig entgegengenommenen Zahlungen verwendet. Garant ist die Bank für Kärnten und Steiermark(Bankgarantie Nr. 000-11-00170 vom 4.7.2011). Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt einer Insolvenz beim Abwickler Europäische Reiseversicherung AG (Kratochwjlestraße 4, 1220 Wien, Tel.: 01/50 444 00, 01/317 25 00, Fax: 01/319 93 67) vorzunehmen.
Gisa-Zahl
Die GISA-Zahl von Anabasis Reisen Ges.m.b.H. lautet: 10601969. Details zur Reiseleistungsausübungsberechtigung von Anabasis Reisen Ges.m.b.H. finden Sie auf der Webseite www.gisa.gv.at/abfrage unter der GISA Zahl 10601969.
Informationspflicht laut Pauschalreisegesetz und das Standardinformationsblatt: www.anabasis.at/de/impressum; https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40192828/I_50_2017_Anhang_1.pdf
Allgemeine Reisebedingungen (ARB)
Es gelten die Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) in der letztgültigen Fassung, die im Rahmen des Konsumentenpolitischen Beirates des Bundesministers für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz beschlossen werden. Die Stornobedingungen bei von Anabasis Reisen veranstalteten Pauschalreisen werden in den einzelnen Programmen und in der Buchungsbestätigung angeführt. Bei Busreisen lauten die Stornobedingungen laut ARB: 10% bis zum 30.Tag vor Reiseantritt, 25% vom 29. bis 20.Tag vor Reiseantritt, 50% vom 19.bis 10.Tag vor Reiseantritt, 65% vom 9.bis 4.Tag vor Reiseantritt, 85% ab dem 3.Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt. Bei Flugreisen und bei Hochsaisonterminen können die Stornobedingungen von jenen der ARB abweichen. In diesem Falle werden dieselben gesondert sowohl im Programm, als auch in der Buchungsbestätigung angeführt. Die ARB sind als PDF abrufbar.
Und hier finden Sie die allgemeinen Bestimmungen für gelistete Reiseveranstalter gem. Bundesministerium.
Zahlung
Reisen und Dienstleistungen von Anabasis können nicht mit Kreditkarten, sondern ausschließlich durch Überweisung auf das Konto von Anabasis Reisen Ges.m.b.H. bezahlt werden(IBAN: AT75 1700 0001 0018 5687). Wir bitten um Verständnis.
Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Klagenfurt.
"Schwarze Liste"
Auf dieser Internetseite finden Sie Informationen über jene Fluglinien, über die von der Europäischen Union ein Landeverbot verfügt worden ist.